BNatschG – Bundesnaturschutzgesetz

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, im allgemeinen auch als Bundesnaturschutzgesetzt (BNatschG) bezeichnet stellt auf Bundesebene den gesetztlichen Rahmen zum Schutz von Natur und Landschaft im Spanungsfeld menschlichen Handelns dar. Erweitert wird der Handlungsrahmen um die bundesländereigenen  Naturschutzgesetzte und deren Anwendungsgesetze und Durchführungsbestimmungen.

Von besonderer Bedetung für unsere Arbeit sind die folgenden Paragraphen, die auszugsweise informationshalber aufgeführt werden:

    • § 14, Eingriffe in Natur und Landschaft
    • § 15, Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen;[…]
    • § 17, Verfahren; […]
    • § 18, Verhältnis zum Baurecht
    • § 37, Aufgaben des Artenschutzes
    • § 38, Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotposchutz
    • § 39, Allgemeiner Artenschutz wild lebender Tiere und Pflanzen
    • § 44, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte Tier- und Pflanzenarten
    • § 45, Ausnahmen, […]

Für die oben genannten Bereiche stehe wir Ihnen in fachlichen Fragen, Antragsverfahren und der Umsetzung von Auflagen im Rahmen von Genehmigungen zur Seite.

naturum
Baumsachverständigen- und Beratungsgesellschaft